GEW - Rechtsschutz

Die hilft, schützt und berät

Der Rechtsschutz ist eine freiwillige Leistung der für ihre Mitglieder, und zwar für
  • Fragen, die direkt aus der beruflichen Tätigkeit im Satzungsbereich der resultieren,
  • die Wahrnehmung von sozial-, renten- und versorgungsrechtlichen Angelegenheiten,
  • die Abwehr eines Angriffs gegen Familienangehörige des Mitglieds oder gegen seinen Privatbesitz, wenn der Angriff sich ursächlich auf die berufliche Tätigkeit des Mitglieds bezieht,
  • die Durchsetzung von Ansprüchen der Hinterbliebenen aus dem Beschäftigungsverhältnis verstorbener Mitglieder
  • Studierende, Schüler und Schülerinnen nur in rechtlichen Angelegenheiten, die ihre Berufsausbildung betreffen,
  • bei Anschlussmitgliedern für rechtliche Angelegenheiten, die unmittelbar mit dem Eintritt in eine Beschäftigung zusammenhängen.
Der -Rechtsschutz ist subsidiär; Ansprüche gegen Dritte (z.B. gegen Rechtsschutzversicherungen) muss das Mitglied vorrangig geltend machen.
Der Rechtsschutz wird gegeben in Form von Beratung und ggfs. durch Rechtsvertretung durch die oder durch von der -Rechtsschutzstelle benannte Prozessvertreter sowie in Form von Geldbeihilfen.
-Rechtsschutz wird auf dem -Formblatt bei der zuständigen -Rechtsschutzstelle beantragt. Das Mitglied fügt dem Antrag eine kurze, vollständige und wahrheitsgetreue schriftliche Darstellung des Rechtsfalles bei sowie Kopien aller für die Beurteilung der Rechtssache notwendigen Schriftstücke und Bescheide.
Quelle: -Jahrbuch 2003, S.14
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